Rechtsprechung
AG Bonn, 25.07.2016 - 101 C 167/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
AG Bonn verurteilt den bei der HUK-COBURG Versicherten persönlich zur Zahlung der Schadensersatzbeträge, die die HUK-COBURG vorgerichtlich gekürzt hatte, mit kritisch zu betrachtender Begründung im Urteil vom 25.7.2016 - 101 C 167/16 -.
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
AG Bonn verurteilt den bei der HUK-COBURG Versicherten persönlich zur Zahlung der Schadensersatzbeträge, die die HUK-COBURG vorgerichtlich gekürzt hatte, mit kritisch zu betrachtender Begründung im Urteil vom 25.7.2016 - 101 C 167/16 -.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Bonn, 25.07.2016 - 101 C 167/16
"Erforderlich" im Sinne dieser Vorschrift sind diejenigen Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az: VI ZR 225/13, zitiert nach juris, Rn. 7 m.w.N.).